Aufnahme

Für die Aufnahme und den Aufenthalt eines Jugendlichen im teilbetreuten Wohnen sind die hier aufgeführten Kriterien Voraussetzung

  • Einhalten der Hausordnung und Wohnvereinbarung
  • ein gewisses Mass an Selbständigkeit und emotionaler Stabilität
  • geregelte Tagesstruktur (Schule, Lehre, Praktikum etc.)
  • Bereitschaft, sich auf eine teilbetreute Wohngemeinschaft einzulassen und sich persönlich einzubringen

Formale Aufnahmekriterien sind:

  • Telefonische Kontaktaufnahme durch den Jugendlichen oder die zuweisende Stelle
  • Erstgepräch mit dem Jugendlichen und ev. Begleitung: Gegenseitiges Kennenlernen, Motivationshintergründe und Hausbesichtigung, Klärung der persönlichen und finanziellen Situation
  • Schnupperessen des Jugendlichen im Wydenhof. Kennenlernen der Bewohner vom Wydenhof und den Betreuungspersonen.
  • Kostengutsprache

Regelung des Aufenthaltes

Der Aufenthalt wird mit einem Vertrag geregelt, der von allen Beteiligten unterzeichnet wird. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und gemeinsamen Vereinbarungen, ist jedoch auf die Zeit der Ausbildung begrenzt.

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