Aufnahme
Für die Aufnahme und den Aufenthalt eines Jugendlichen im teilbetreuten Wohnen sind die hier aufgeführten Kriterien Voraussetzung
Der Aufenthalt wird mit einem Vertrag geregelt, der von allen Beteiligten unterzeichnet wird. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und gemeinsamen Vereinbarungen, ist jedoch auf die Zeit der Ausbildung begrenzt.
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