Aufnahme

Voraussetzung für das Begleitete Wohnen ist eine Selbständigkeit betreffend Haushaltsführung und Verpflegung.

Es können Personen ab 18 bis 25 Jahren mit einer Tagesstruktur aufgenommen werden. Die Bereitschaft zum Zusammenleben mit den anderen Bewohnenden muss vorhanden sein, wobei es sich nicht um eine Wohngemeinschaft im engen Sinn mit gemeinsamen Essen etc. handelt. Eine aktuelle Substanzabhängigkeit oder schwere psychische Beeinträchtigung sind Ausschlusskriterien.

Interessierte nehmen am besten per Mail mit uns Kontakt auf. Eine kurze Schilderung der aktuellen persönlichen Situation ist hilfreich, damit wir prüfen können, ob die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch Sinn macht.

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