Aufnahme

Der Aufenthalt im begleiteten Wohnen wird mit einem Vertrag geregelt, welcher von allen Beteiligten unterzeichnet wird. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und gemeinsamen Vereinbarungen.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre (Volljährigkeit)
  • hohes Mass an Selbständigkeit und emotionaler Stabilität
  • geregelte Tagesstruktur (Schule, Lehre, Arbeit etc.)
  • Bereitschaft, sich in eine Wohngemeinschaft einzugliedern
  • Verzicht auf Gewalt und Drogenkonsum
  • Ausführen von Haushaltsverpflichtungen
  • Einhalten der Hausordnung
  • Nicht aufgenommen werden drogenabhängige und straffällige junge Erwachsene

Formale Aufnahmekriterien:

  • Aufnahmegespräch
  • Abklärung der Kostenübernahme, evtl. Kostengutsprache
  • unterzeichneter Beherbergungsvertrag
  • Nachweis einer Tagesstruktur
  • unterzeichnete Wohnvereinbarung/Hausordnung

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